Kündigung eines Arbeitnehmers

Gekündigt, was zuerst tun?

Nach Erhalt einer Kündigung sind für den Arbeitnehmer einige durchaus gefährliche Fristen zu beachten:

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Wenn das Arbeitsverhältnis binnen der nächsten drei Monate laut Kündigung endet, hat sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt zu melden. Grundsätzlich hat die Meldung persönlich zu erfolgen. Meldet sich der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig, löst dies eine Sperrzeit aus, d.h. der Arbeitnehmer erhält eine Woche kein Arbeitslosengeld.

Unverzüglich widersprechen, falls ein Mitarbeiter oder der Rechtsanwalt des Arbeitgebers gekündigt hat

Eine Kündigung kann zwar durch einen Vertreter, zum Beispiel den Anwalt des Arbeitgebers oder den Personalchef erfolgen. Es kann aber sein, dass der Kündigung eine Vollmacht im Original beigefügt werden muss. Liegt eine solche Originalvollmacht nicht vor, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen. Er muss dies allerdings unverzüglich machen. Ob ein Widerspruch Sinn macht und wie viel „Honig“ aus solch einem Widerspruch gezogen werden kann, hängt sehr vom Einzelfall ab. Möglicherweise kann der Arbeitgeber die Kündigung in einwandfreier Form dann erst im neuen Monat nachholen, womit das Arbeitsverhältnis einen Monat länger dauert. Oder die fristlose Kündigung ist gleich gar nicht mehr möglich, da sie im Falle einer nochmals auszusprechenden Kündigung dann zu spät ist. Oder der Arbeitnehmer ist durch die Verzögerung länger als sechs Monate beschäftigt und kommt dadurch in den Genuss des Kündigungsschutzes.

3-Wochen-Frist für eine Klage zum Arbeitsgericht

Wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen will, hat er dafür eine Frist von drei Wochen zu beachten. Achtung! Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem die Kündigung im Briefkasten landet, sofern am selben Tag noch damit zu rechnen ist, dass der Briefkasten geleert wird. So etwa nicht bei einem Einwurf am späten Abend. Arbeitnehmer sollten wissen, dass der Briefkasten auch zu leeren ist, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel im Urlaub oder zur Kur ist. Wirft der Arbeitgeber während des Urlaubs oder der Kur des Arbeitnehmers eine Kündigung in dessen Briefkasten, läuft die 3-Wochen-Frist trotzdem.

Ist eine Klage immer sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich nicht nur dann, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden soll. Es geht dabei vor allem auch um einen sauberen Abschluss des Arbeitsverhältnisses und bietet die Möglichkeit, viele andere Punkte gleich mit zu regeln – die Zeit bis zum Auslaufen des Beschäftigungsverhältnisses, das Arbeitszeugnis, Firmeneigentum wie Handy oder Firmenfahrzeug, Resturlaub – und gegebenenfalls auch über eine Abfindung zu verhandeln.

Daneben kann es ratsam sein, noch während der drei Wochen Kontakt zum Arbeitgeber aufzunehmen.  Vielleicht gelingt auch ohne Klage eine außergerichtliche Einigung, ein sogenannter Abwicklungsvertrag. Nicht selten möchte auch der Arbeitgeber wegen der Außenwirkung ein Gerichtsverfahren vermeiden – welches Unternehmen möchte schon gerne „gerichtsbekannt“ werden? Aber auch für den Arbeitnehmer bedeutet die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oftmals eine emotionale Belastung.

Natürlich ist zeitlicher wie finanzieller Aufwand einzukalkulieren. Beim finanziellen Aufwand ist zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer rechtsschutzversichert ist. Die Prüfung und gegebenenfalls die Einholung einer Deckungszusage übernehmen wir für unsere Mandanten als Service kostenfrei mit.

Warum enden so viele Gerichtsverfahren gerade im Arbeitsgericht mit dem „Abfindungsvergleich“? Sind das „Abfindungsanwälte“, die keine Durchsetzungskraft besitzen?

Nur in den seltensten Fällen ist eine Kündigung derart wasserdicht, dass es der Arbeitgeber auf eine Entscheidung der Gerichte ankommen lassen wird. Und auch er hat in jedem Fall den zeitlichen wie finanziellen Aufwand einzupreisen. Der Arbeitgeber möchte üblicherweise das Verfahren schnell und sicher beenden. Also wird es in den meisten Fällen auf eine Abfindung hinauslaufen.

Aus Arbeitnehmersicht verschieben sich erfahrungsgemäß im Laufe der Wochen die Interessen. Hat der Arbeitnehmer zum Beispiel ein Anschlussarbeitsverhältnis, wird auch er das Kapitel beim bisherigen Arbeitgeber gegen Zahlung einer Abfindung schließen wollen und sich mit neuen Energien einem neuen Arbeitgeber zuwenden.

Was kann ich hier von meinen Rechtsanwälten erwarten?

Zunächst natürlich eine belastbare Einschätzung der Prozessaussichten. Dies sehen wir aber eher als Ausgangspunkt. Von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt dürfen Sie daneben vor allem erwarten, dass er zu jeder Zeit die Ziele des Mandanten im Auge behält. Es geht nicht (nur) darum, ob die Kündigung wirksam oder die Abfindung möglichst hoch ist. Konsequenzen für das Arbeitslosengeld sind im Rahmen einer Einigung zu beachten, oder andere sozialversicherungsrechtliche Punkte wie Krankengeld, Altersrente o.ä. Natürlich beeinflussen auch steuerliche Konsequenzen das wirtschaftliche Ergebnis einer Einigung. Hier verhindern fundierte Fachkenntnisse nicht nur böse Überraschungen, sondern sie sind nicht selten positiv der Schlüssel zu überraschenden kooperativen Lösungen.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite. Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auchtelefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.