Altersteilzeit

In den letzten Jahren immer beliebter und häufiger in der Praxis anzutreffen, sind die sogenannten Altersteilzeitverträge. Diese Arbeitsverträge geben Arbeitnehmenden die Option, die Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum, regelmäßig bis zur Rente, um die Hälfte zu reduzieren. Die Altersteilzeit stellt eine zeitgemäße Möglichkeit dar, auf die Bedürfnisse älterer Mitarbeiter einzugehen und zugleich die betriebsinternen Strukturen auf die Entwicklungen und Herausforderungen der Belegschaft anzupassen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Im Rahmen von Altersteilzeitverträgen gelingt es,  die sozialrechtlichen Folgen der Verringerung der Arbeitszeit mit Blick auf die Rente für den Mitarbeiter abzumildern.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, welche Voraussetzungen für die Altersteilzeit zu erfüllen sind. Außerdem zeigen wir Ihnen die Vorteile einer derartigen Vereinbarung auf und wie Sie die Höhe Ihres Einkommens während der Altersteilzeit berechnen können:

Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?

Altersteilzeit

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt. Teilweise sehen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Altersteilzeit vor. Besteht kein Rechtsanspruch, kann der Arbeitgeber den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags zunächst ohne weiteres ablehnen. Der Arbeitgeber kann den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages also verweigern, ohne dass es eines sachlichen Grundes bedarf.

Die Altersteilzeit ist nicht mit der regulären Teilzeit für Arbeitnehmer zu verwechseln. Hierfür gibt es unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Teilzeit! Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Modelle gibt es?

Für die Altersteilzeit gibt es regelmäßig zwei Konstellationen:

Die Arbeitszeit kann gleichmäßig über die gesamte Dauer auf die Hälfte reduziert werden. Man spricht dann von dem sogenannte „kontinuierliche Modell“. Oder es erfolgt eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit, bestehend aus einer Arbeitsphase und einer Freistellungsphase, der sogenannte „Altersteilzeit im Blockmodell“. Sie arbeiten während der Arbeitsphase voll, erhalten allerdings nur das reduzierte Gehalt in Höhe von 50 Prozent. In der Freistellungsphase arbeiten Sie dann gar nicht mehr, erhalten aber weiterhin den Lohn wie in der „Arbeitsphase“. Sie sparen also Lohn während der Arbeitsphase an, der in der Freistellungsphase an Sie ausgezahlt wird.

Möglich sind auch, aber eher selten finden sich individuelle Vereinbarungen zur hälftigen Reduzierung der Arbeitszeit, wie etwa eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit respektive der Arbeitstage.

Voraussetzungen der Altersteilzeit (Arbeitnehmende)

Damit Sie die Vorteile der Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, sind folgende Voraussetzungen maßgeblich:

  • Vollendung des 55. Lebensjahren
  • versicherungspflichtige Vorbeschäftigungszeit von mindestens drei Jahren
  • Anspruch auf Rente wegen Alters (ggfs. mit Abschlägen) zum Ende der Altersteilzeit
  • Vereinbarung mit Arbeitgebenden über das Halbieren der Arbeitszeit
  • versicherungspflichtige Beschäftigung nach der Arbeitszeithalbierung, insbesondere Überschreiten der 450 EUR-Grenze
  • etwaige Sonderregelungen im Geltungsbereich von Altersteilzeit nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Der Altersteilzeitvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Er muss zwingend vor Beginn der Altersteilzeit abgeschlossen werden.

Wird die Altersteilzeit durch die Agentur für Arbeit gefördert?

Ursprünglich wurde die Altersteilzeit seitens der Bundesagentur für Arbeit subventioniert. Zum 31.12.2009 ist die Förderung abgelaufen. Sofern die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat, wäre damit eine Förderung also noch möglich. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Die steuerlichen Begünstigung von Aufstockungsbeträgen und höheren Rentenversicherungsbeiträgen ist auch über den 31.12.2009 hinaus geblieben, wenn der Arbeitgeber diese gewährt.

Welche Regelungen werden mit Arbeitgebenden getroffen?

Im Altersteilzeitvertrag werden Beginn und Ende der Altersteilzeit, das Reduzieren der Arbeitszeit auf die Hälfte und auch auch die Verteilung der Arbeitszeit festgelegt. Dabei kann zwischen den oben genannten Modellen entschieden werden. Auch die Dauer der Altersteilzeit kann zwischen den Parteien grundsätzlich frei gewählt werden.

Es braucht zudem eine Regelung zum Altersteilzeit-Entgelt. Sofern besonderer Entgeltbestandteile gewährt werden (z.B. Dienstwagen, Sonderzahlungen), sollten auch hierzu entsprechende Vereinbarungen aufgenommen werden. Gleiches gilt für etwaige Aufstockungen des Entgelts und des Rentenbeitrags durch den Arbeitgeber.

Und dann gilt es zu regeln, wie mit Krankheitsfällen und anderen Fehlzeiten sowie einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitvertrages umzugehen ist.

Welche Vorteile habe ich von einer Altersteilzeitvereinbarung?

Die Vorteile einer Altersteilzeit sind vielfältig und sowohl im Arbeitsrecht als auch im Sozialrecht zu verorten.

Für den Arbeitnehmenden schafft ein Altersteilzeitvertrag eine gewisse Kontinuität, Stabilität und Sicherheit, den Weg in die Rente zu ebnen. Sind die oben genannten Voraussetzungen eingehalten, sind die von Arbeitgebenden gewährten Aufstockungsbeträge dem Grundsatz nach steuer- und beitragsfrei. Damit einhergehenden sind die Einbußen die Rentenhöhe betreffend im Falle der Altersteilzeit – im Gegensatz zum möglicherweise vorzeitigen Beenden des Arbeitsverhältnisses – gering.

Dafür besteht die Möglichkeit, gerade im Blockmodell, vorzeitig die Arbeit niederzulegen, ohne bereits Rückgriff auf die eigenen Rentenleistungen nehmen zu müssen, vielleicht noch einhergehend mit Abschlägen. Die Vorteile und Optionen der Altersteilzeit sind vielfältig. Eine Vereinbarung ist in vielen Situationen sinnvoll und gute Beratung in diesem Zusammenhang erfahrungsgemäß wirklich viel wert.

Altersteilzeit bequem berechnen

Mit unserem Altersteilzeitrechner können Sie bequem errechnen, wie hoch Ihr Einkommen während der Altersteilzeit sein wird. Dieser geht allerdings auf gesetzliche Bestimmungen zurück. Für branchenspezifische Regelungen sprechen Sie mit Ihrer Gewerkschaft oder Ihrem Betriebsrat.
Zur Errechnung müssen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt in Vollzeit und Ihre Steuerklasse angeben. Gleichzeitig müssen Sie die Höhe Ihres Krankenkassenzusatzbeitrages angeben und in welchem Bundesland Sie wohnen.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Insbesondere bei der Ausgestaltung der Altersteilzeit sollten Sie auf fachliche Expertise und langjährige Erfahrung setzen. In arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

Altersteilzeit bequem berechnen

Altersteilzeit-Rechner
Ihre Angaben
Bruttomonatsgehalt (Vollzeit)
Steuerklasse 

Kinder 

Bundesland 

KV-Zusatzbeitragssatz
%

Kirchensteuer
Rentenversicherungspflicht
Krankenversicherungspflicht

Ihr Ergebnis
Altersteilzeit (brutto)
Altersteilzeit (netto)